LG Bielefeld (17.01.2008): keine 6-monatige Nutzung bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall OLG Celle verlangt keine 6 Monatsfrist bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall (Beschluß vom 22.01.2008)

Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann ein Geschädigter seinen Fahrzeugschaden auch dann auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Voraussetzung hierfür ist, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird, die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen und das Fahrzeug noch 6 Monate weiter genutzt wird. Diese „Sechs-Monats-Frist“ ist jedoch keine Fälligkeitsvoraussetzung, … LG Bielefeld (17.01.2008): keine 6-monatige Nutzung bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall OLG Celle verlangt keine 6 Monatsfrist bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall (Beschluß vom 22.01.2008) weiterlesen